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Kostenerstattung - Zuschüsse

Diese Regeln gelten in der Bundesrepublik Deutschland.

Zuschuss Kuren
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, eine Kur in Ungarn bei den Krankenkassen zu beantragen, allerdings erfordert dies mehr Zeit. Seit 1.April 2007 gilt in Deutschland ein Wahlrecht für die Versicherten bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung laut § 40 SGB V. Das Wahlrecht gilt nur für Ambulante Vorsorgeleistungen und nicht für stationäre Vorsorgeleistungen.
Doch wie beantragt man eine Kur? Wer hat Anspruch auf einen Kuraufenthalt? Was ist zu tun, wenn eine Kur abgelehnt wurde?
Hiermit möchten wir die wichtigsten Fragen beantworten
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Zuschuss Zahnersatz
Nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom Januar 2004 haben Versicherte Anspruch auf die Kostenerstattung zahnmedizinischer Leistungen in allen EU-Staaten – also auch in Ungarn.
Anhand der Unterlagen, z. B. des Heil- und Kostenplans, lässt man die Behandlung vor der Abreise von der zuständigen Krankenkasse prüfen und genehmigen.
Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate.
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Zuschuss Prävention
Seit dem Jahr 2000 haben die Krankenkassen die Möglichkeit, Vorbeugungsmaßnahmen zu fördern (§ 20 Abs. 1 SGB V). Und das tun sie auch: Viele Kassen bieten Bonusprogramme an, die den Versicherten ein gesundheitsbewusstes Verhalten näher bringen sollen mit dem Ziel, eine gesunde Lebensweise auf Dauer in den Alltag zu übernehmen. Und da viele Versicherte für solche Kurse nur im Urlaub Zeit haben, unterstützen die Kassen auch Präventionskurse in den Ferien - zumindest innerhalb der EU. Pro Jahr können zwei Präventionsthemen mit einem Zuschuss von jeweils bis zu 75 Euro.
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